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Gigabit-Pilotförderung

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Erhalt Zuwendungsbescheid

 

Der Markt Hutthurm erhielt am 01.09.2020 aus der Hand des Bayerischen Staatsministers der Finanzen und für Heimat Albert Füracker, MdL, den Zuwendungsbescheid für die Gigabit-Pilotförderung.

 

 

Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

 

Foto Bescheidübergabe am 01.09.2020

 

Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag

 

Der Markt Hutthurm bestätigt, dass der Bundesnetzagentur vor Abschluss des Kooperationsvertrages mit dem ausgewählten Netzbetreiber Telekom Deutschland GmbH der endgültige Entwurf des Vertrages schriftlich und vollständig am 23.03.2020 zur Stellungnahme übermittelt wurde (Nr. 9.2.2 BayGibitR).

 

Die Bundesnetzagentur hat binnen der gesetzten Frist von fünf Wochen zum Entwurf des Vertrages Stellung genommen, aber keine Änderungen verlangt. Der Vertrag kann somit unverändert mit dem ausgewählten Netzbetreiber geschlossen werden.

 

Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag

 

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

 

23.03.2020: Bekanntmachung des Marktes Hutthurm zur vorgesehenen Auswahlentscheidung

 

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

 

Veröffentlicht am 04.06.2019

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines gigabitfähigen NGA-Netzes

Hinweis: Die Angebotsfrist wurde verlängert bis zum 16.08.2019, 11.00 Uhr!

 

Der Markt Hutthurm führt gemäß der Bekanntmachung der Fördergrundsätze der Bayerischen Staatsregierung vom 19.12.2018 zur Förderung des Aufbaus von ultraschnellen Hochgeschwindigkeitsnetzen in "grauen NGA-Flecken" in sechs bayerischen Pilotgemeinden ein neues einstufiges Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines gigabitfähigen NGA-Netzes in einem vom Markt Hutthurm definierten Erschließungsgebiet durch.

 

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.
 

Hutthurm, den 04.06.2019

Hermann Baumann, 1. Bürgermeister

 

Hutthurm_Bekanntmachung_Auswahlverfahren

Achtung: Die Frist zur Angebotsabgabe wurde verlängert bis zum 16.08.2019, 11.00 Uhr!

 

Karte_Auswahlverfahren_gesamt

 

Hutthurm_Auswahlverfahren_Karte 1 von 3

 

Hutthurm_Auswahlverfahren_Karte 2 von 3

 

Hutthurm_Auswahlverfahren_Karte 3 von 3

 

Hutthurm_Liste_Anschlusspunkte

 

Muster-Kooperationsvertrag

 

 

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

 

Veröffentlicht am 04.06.2019

 

Gemäß der Bekanntmachung der Fördergrundsätze der Bayerischen Staatsregierung vom 19.12.2018 zur Förderung des Aufbaus von ultraschnellen Hochgeschwindigkeitsnetzen in "grauen NGA-Flecken" in sechs bayerischen Pilotgemeinden hat der Markt Hutthurm vom 31.01.2019 bis 22.03.2019 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt.

 

Die Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Markterkundungsverfahrens erfolgt auf der Homepage des Marktes Hutthurm und auf dem zentralen Onlineportal schnelles-internet-in-bayern.de .

 

Hutthurm, den 04.06.2019

Hermann Baumann, 1. Bürgermeister

 

Hutthurm_Markterkundung_Ergebnis

 

 

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Staatsminister Albert Füracker hat am 19.12.2018 offiziell bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission die Bayerische Gigabit-Pilotförderung für die nächste Stufe des Gigabit-Ausbaus in Bayern genehmigt hat. Als einzige niederbayerische Kommune ist der Markt Hutthurm eine von 6 Pilotgemeinden in Bayern, in der ein staatlich geförderter Gigabit-Ausbau mit Glasfaser in sogenannten "grauen NGA-Flecken" durchgeführt werden soll.

 

Hier finden Sie die gesamte Pressemitteilung vom 19.12.2018

 

Hier finden Sie die Pressemitteilung vom 31.01.2019 über den Start der Markterkundung

 

Markterkundung - Bekanntmachung

 

Der Markt Hutthurm bittet die Netzbetreiber nun im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die nicht im Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur eingestellt sind. Den Anbietern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie den Markt über den Stand der Planungen informieren sollen. Die Markterkundung wird in nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.

 

Mit dem Download der nachfolgenden Verfahrensdokumente erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. Beide Dokumente können Sie ebenfalls nachfolgend herunterladen.

 

„Bitte beachten Sie die Fristverlängerung des Markterkundungsverfahrens bis 22.03.2019!“

 

Downloads:

 

Verpflichtungserklärung

 

Nutzungsbedingungen
 

Adressliste

 

Markterkundung

 

Erschließungskarten:

 

Übersichtskarte

 

Karte 1 von 3 Prag_Tragenreuth

 

Karte 2 von 3 Niederpretz

 

Karte 3 von 3 Kringell