Der Markt Hutthurm legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter: www.hutthurm.de
Unterstützungen zur Barrierefreiheit
Für eine möglichst barrierearme Verwendung der Webseite bieten wir Ihnen aktuell folgende Unterstützungen:
Kontraste erhöhen/verringern: mit dieser Funktion können Sie die Kontraste der Inhalte erhöhen und verringern, um eine bessere Lesbarkeit und Erkennbarkeit sicherzustellen.
Schriftgröße erhöhen/verringern: mit dieser Funktion können Sie die Schriftgröße der Inhalte erhöhen und verringern, um eine bessere Lesbarkeit und Erkennbarkeit sicherzustellen.
Sie können die Funktion/das Tool zum "Laut vorlesen" der/des Browser nutzen.
Es gibt einen Link auf eine Seite des Auftritts, in der einige ausgewählte Videos in Gebärdensprache abzurufen sind.
Es gibt einen Link auf eine Seite des Auftritts, in der Informationen in leichter Sprache abrufbar sind.
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website erhalten
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter an.
Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik St.-Martin-Straße 47 81541 München E-Mail: Internet: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html