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Senioren

Senioren
Seniorenbeauftragte/r:

Frau Eva Plöchinger ist unsere neue Seniorenbeauftragte des Marktes Hutthurm.

Sie können Frau Plöchinger unter der Telefonnummer 0151 58153511 erreichen.

 
Seniorensprechtag:

Frau Eva Plöchinger möchte den Seniorensprechtag wieder aufleben lassen, 
den die früheren Seniorenbeauftragten Helga Gahbauer und 
Thomas Otto durchgeführt haben.

Der Seniorensprechtag findet am ersten Dienstag jeden Monat statt,  
von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Erdgeschoß, Raum Nr.8 (Frau Donaubauer). 


Hinweis: Bei Feiertagen jeden 2. Dienstag
             Die Termine werden jeweils im Amtsblatt bekanntgegeben.

 

 

Der Infobrief der Fachstelle Senioren Februar 2024 ist unter folgendem Link einsehbar:

https://www.landkreis-passau.de/senioren-gesundheit-soziales/fachstelle-senioren/

 

 

 

Seniorenclub Hutthurm

Der Seniorenclub Hutthurm umfasst 150 Seniorinnen und Senioren aus dem Gemeindebereich Hutthurm und kann 2014 sein 40-jähriges Jubiläum feiern. Neben regelmäßigen Treffen unternimmt der Seniorenclub zahlreiche Aktivitäten wie zum Beispiel Ausflüge, Bildungsreisen und Vorträge.

 

Notfallmappe

Um im Ernstfall richtig und schnell versorgt werden zu können, hat der Landkreis Passau eine Notfallmappe herausgegeben. Diese ist in der Gemeindeverwaltung erhältlich oder kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Notfallmappe

 

 

Verein Lichtblick Seniorenhilfe e.V

Vorstellung Lichtblick Seniorenhilfe

 

 

 

Informationen zur elektronischen Patientenkakte ePA und dem E-Rezept:

 

Wie immer kommen mit einem neuen Jahr Veränderungen auf uns zu, wie z.B. im Gesundheitssystem die ePA (elektronische Patientenakte) 
sowie das E-Rezept. Das Digitalgesetzt beinhalte, dass die ePA bis Ende 2024 für jeden gesetzlich Versicherten automatisch angelegt werden soll.

Wichtig: Die ePA bleibt freiwillig. Für jeden Versicherten, der nicht schriftlich widerspricht,  
                wird die ePA automatisch angelegt werden.

Das E-Rezept soll folgendermaßen funktionieren:

  •  Besuch in der Arztpraxis

  • Arzt oder Ärztin stellt ein E-Rezept über die verordneten Medikamente aus.

  • Das E-Rezept besteht aus einem digitalen Rezeptcode, der einem QR-Code ähnelt. 
    Der Code enthält die Daten des verschriebenen Medikaments und lässt sich in der Apotheke genau wie die bisherigen rosa Rezept-Zettel einlösen, und zwar entweder mit der persönlichen Gesundheitskarte oder als Ausdruck der Arztpraxis auf Papier oder mit dem Smartphone und der App, "Das E-Rezept".

  •  Auf der gematik Website können Sie die App herunterladen. 
    Außerdem erhalten Sie hier Informationen.

  •  Sie müssen kein Handy kaufen, um mit dem E-Rezept klarzukommen.

  •  Voraussetzung für das E Rezept ist eine fähige Gesundheitskarte, erkennbar an 6-stelligen Zugangsnummer und dem NFC-Symbol 


Es wird mit Sicherheit viel Anlaufschwierigkeiten geben, ich kann Ihnen nur empfehlen, 
bei Unklarheiten nehmen Sie mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt auf. 
Die Kassen sind sehr bemüht Ihren Patienten zu helfen.

 

In Deutschland regelt das Patiendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) die elektronische Patientenakte (ePA) sowie den Umgang mit Gesundheitsdaten im Allgemeinen. Wenn Familienangehörige die ePA für jemand anderen anlegen möchten, gelten bestimmte Bestimmungen:

 

1. Einverständniserklärung der betroffenen Personen: Die betroffene Person muss explizit zustimmen, dass Familienangehörige die ePA in ihren Namen anlegen und verwalten dürfen. Diese Zustimmung kann in Form einer Vollmacht oder anderer schriftlicher Einverständniserklärungen erfolgen.

 

2. Vollmacht: Eine Vollmacht kann notwendig sein, um im Namen der betroffenen Person handeln zu können. Es ist wichtig, dass diese Vollmacht spezifisch genug ist, um den Zugang und die Verwaltung der ePA zu erlauben.

 

3. Datenschutz und Schweigepflicht: Personen, die die ePA im Auftrag einer anderen Person verwalten, unterliegen der Schweigepflicht und müssen die Datenschutzbestimmungen einhalten, um die sensiblen medizinischen Informationen zu schützen.

 

4. Technische Anforderungen: Familienangehörige müssen möglicherweise ein geeignetes Authentifizierungsverfahren durchlaufen, um Zugang zur ePA zu erhalten. Die genauen technischen Schritte können je nach der von der Krankenkasse oder dem Anbieter der ePA verwendeten Plattform variieren.