Kostenloses Energieberatungsangebot: Thema: Balkonsolaranlage / Hinweis auf die Beratungsmöglichkeiten über den VerbraucherService Bayern für Privatpersonen.
Kostenloses Energieberatungsangebot: Thema: Balkonsolaranlage / Hinweis auf die Beratungsmöglichkeiten über den VerbraucherService Bayern für Privatpersonen.
Das Handlungsfeld Klima & Energie der ILE Ilzer Land informiert
Nigl + Mader GmbHTel: 0 8582 / 979 70 90
Matthias ObermeierE-Mail:
Projektkoordinator Handlungsfeld Klima & EnergieWebsite: www.ilzerland.bayern
Kostenloses Energieberatungsangebot
Bei detaillierten Fragen rund um das Thema Energie sowie für eine kostenlose Energieberatung bietet die ILE Ilzer Land in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. Termine in Beratungsstellen in der Region an. Anmeldung: Zur einfacheren Koordinierung ist eine Anmeldung vorab beim Energiemanager der ILE Ilzer Land, Matthias Obermeier unter 08582/9797090, oder dem Verbraucherservice (Beratungsstelle Passau) unter der kostenlosen Hotline 0800−809 802 400 erforderlich. Hinweis: Es besteht bei einem Eigenanteil von 40 € auch die Möglichkeit zur Energieberatung bei Ihnen vor Ort.
Balkonsolaranlagen – was es grundsätzlich zu beachten gilt Die Balkonsolaranlage ist eine interessante Möglichkeit erneuerbaren Strom zu produzieren und den Stromverbrauch zu senken. Im Folgenden werden die einzuhaltenden und grundlegenden Rahmenbedingungen beschrieben:
1.Wer darf Balkonsolaranlagen betreiben? Grundsätzlich jeder. Bei einer in Mietrecht befindlichen Immobilie ist die Zustimmung des Vermietenden oder der Wohnungseigentümergemeinschaft nötig.
2.Was muss bei der Anmeldung beachtet werden?
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist verpflichtend. Für Steckersolargeräte entfällt die separate Anmeldung beim Netzbetreiber.
3.Welche Leistung ist für eine Balkonsolaranlage sinnvoll? ▪Balkonsolaranlagen dienen insbesondere dem zeitgleichen Stromeigenverbrauch. ▪Die sinnvolle Auslegung erfolgt daher am benötigten Stromverbrauch der Immobilie. ▪Erlaubte Nennleistung der Wechselrichter: max. 800 Watt ▪Erlaubte installierte Leistung (Modulleistung): max. 2.000 Watt
4.Weitere Informationen ▪Montage z. B. an Fassade, an Balkonbrüstung oder am Terrassengeländer möglich. ▪Im Normalfall erfolgt die Überschusseinspeisung in einer „unentgeltlichen Abnahme“. ▪Ein Balkonkraftwerk darf von Ihnen selbst installiert und angeschlossen werden. Einen angedachten Festanschluss muss jedoch ein Elektrohandwerker durchführen. ▪Bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers werden übergangsweise alte rückwärtsdrehende Zähler geduldet. ▪Die Anlage kann nach ihrem Anschluss sofort in Betrieb genommen werden. ▪Anlagenkosten z. B. für 870 Watt: ca. 500 € brutto (mit Eigenleistung und ohne Speicher)
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie u. a. unter https://energiewende.bundeswirtschaftsministerium.de/EWD/ Redaktion/Newsletter/2025/01/Meldung/direkt-erklaert.html