Fotoquelle: Andreas MeyerFotoquelle: Dominik EbnerBannerbildFotoquelle: CenTouris
 

Information zur Feuerwehraktionswoche 2025 "Viele Gesichter. Eine Heimat"

Meldung vom 13.08.2025 

 

Die diesjährige Aktionswoche der bayerischen Feuerwehren findet im Zeitraum vom 20. bis 28. September 2025 statt.

 

Mehr Informationen erhalten Sie im folgenden Link: https://team112.bayern/

 

 

Lange Nacht der Feuerwehr 2025

Das bayernweite Event zur Feuerwehraktionswoche

In der Feuerwehraktionswoche öffnen die Feuerwehren in ganz Bayern ihre Tore. Sie findet traditionell im September statt. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ruft dabei alle Feuerwehren dazu auf, sich zu beteiligen.

 

Im Rahmen der Aktionswoche führen die Feuerwehren Veranstaltungen durch, z. B. Einsatz-, Lehr- und Schauübungen, Besichtigungen, Vorführungen, Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen, Filmvorführungen, Werbefahrten, Tage der offenen Tür, Social-Media-Aktionen, oder Projekte mit örtlichen Radio- oder Fernsehsendern).

Auf Initiative des LFV Bayern hin fand erstmals 2022 auch die LANGE NACHT DER FEUERWEHR im Rahmen der Feuerwehraktionswoche statt.

 

Der LFV Bayern lädt  auch in diesem Jahr alle Feuerwehren herzlich ein, sich an der bayernweiten Langen Nacht der Feuerwehr zu beteiligen.

Bayernweit einheitlicher Termin:

27. September 2025

 

https://www.lfv-bayern.de/langenacht/

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hutthurm
Do, 21. August 2025

Mehr über

Weitere Meldungen

Wasserrohrbruch Kalteneck

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, aufgrund eines Wasserrohrbruchs in Kalteneck wird heute eine ...

Asphaltierungsarbeiten Neubürger-Ringstrasse

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit
Sprache. Deutsch

Vor­eingestellte Profile

Schrift

Schrift­größe

100%

Zeilen­abstand

150%

Wort­abstand

100%

Zeichen­abstand

100%

Textausrichtung

Kontrast und Farb­schwäche

Kontraste

Farbschwäche

Farben

Hintergrund­farbe

Text­farbe

Link­farbe

Überschrift­farbe

Inhalts­einstellungen

Barrierefreiheits­erklärung