Streuobst für alle 2025
„Streuobst für alle!“
Wussten Sie schon? Streuobstwiesen zählen mit bis zu 5000 Tier- und Pflanzenarten zu den absoluten Hot-Spots der Artenvielfalt.
Sie sind nicht nur ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sondern tragen auch zur Erhaltung der Kulturlandschaft und zur Förderung der Biodiversität bei.
Das Förderprogramm „Streuobst für alle!“, das über die Ämter für Ländliche Entwicklung abgewickelt wird, zielt darauf ab, den derzeitigen Streuobstbestand in Bayern zu fördern und zu erhalten. Bis 2035 sollen deshalb insgesamt 1 Million neue Bäume über den gesamten Freistaat gepflanzt werden, auf öffentlichen wie auch privaten Flächen.
Das Programm richtet sich an Kommunen, Verbände und Vereine, die aktiv, beispielsweise im Rahmen einer gemeinschaftlichen Pflanzaktion, zur Pflege und zum Ausbau des Streuobstbestands beitragen möchten.
Gefördert wird der Kauf von Streuobstbäumen, sei es z.B. Apfel-, Birnen-, Pflaumen oder Kirschbaum,
mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten je Baum – Mindestanzahl 10 Bäume.
Als Eigenanteil bleiben lediglich die Aufwendungen für das Pflanzmaterial, zum Beispiel Anbindepfosten, Stammschutz, Wühlmausschutz usw. Die Antragstellung ist unkompliziert und erfolgt in wenigen Schritten online über das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung.
Der Markt Hutthurm möchte auch in diesem Jahr an der Aktion „Streuobst für alle“
teilnehmen. Dabei gibt es eine Förderung für Streuobstbäume, welche in Bayern gepflanzt werden.
Der Antrag bei der Förderstelle muss über den Markt Hutthurm eingereicht werden.
Wir bitten daher alle Interessenten, sich beim Markt Hutthurm, Ansprechpartner Herr Sebastian Weichselsdorfer (Tel. 08505/9001-34 oder ) zu melden.
Hier erhalten sie ein entsprechendes Formular, welches als Antrag beim Markt Hutthurm vollständig ausgefüllt abgegeben werden muss.
Bitte beachten Sie: Die maximal mögliche Menge bei der Förderung beträgt 100 Bäume. Daher werden die ersten 100 Bäume, welche eingereicht werden, in den Förderantrag mitaufgenommen. Es können nur Bäume berücksichtigt werden, welche die entsprechenden Förderkriterien aus dem Merkblatt (einsehbar unter www.hutthurm.de bei Aktuelles - News & Meldungen) erfüllen.
Die vollständigen Anträge müssen bis spätestens 24.08.2025 beim Markt Hutthurm eingehen.
Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Merkblatt (rechts unter Downloads) bzw. im Internet unter
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/streuobstpakt-foerderprogramm-streuobst-fuer-alle/index.html
Ansprechpartner:
Organisation der Bestellungen: Bei Rückfragen zur Förderung
Herr Sebastian Weichselsdorfer Herr Josef Baumann
Tel.: 08505/9001-34 Tel.: 08505/9001-50
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