Staatliche Vereinspauschale 2023

Hiermit möchten wir Sie daran erinnern, dass das Datum für die Abgabe des Antrages
für die staatliche Vereinspauschale der

1. März 2023 ist.

Den Antrag finden Sie auf der Homepage des Landkreises Passau unter:
https://www.landkreis-passau.de/kultur-tourismus/kultur/sport/infoblaetter/.

Alle Anträge die nach diesem Datum bei uns eingegangen sind, können lt. den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern Abschnitt 5.1 Satz 2, nicht mehr berücksichtigt werden!

Das Gleiche gilt für den Antrag der Jugendsportförderung (inkl. Fahrtkostenabrechnungen oder den Zuschuss für den Erstausbilderschein) des Landkreises Passau.

Auch hier ist das Abgabedatum der 01. März 2023 (Sportförderrichtlinien des Landkreises Passau Nr. VII. Abs. 3)

Die jeweils geltende Fassung der Sportförderrichtlinien des Landkreises Passau sowie die verschiedenen Anträge können Sie ebenfalls unter vorgenannter Webadresse ersehen.

Wie sie sicher schon aus der Presse entnommen haben, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration beschlossen, die Mittel für die staatliche Vereinspauschale auch im kommenden Jahr wieder zu verdoppeln.

Der Antrag für die staatliche Vereinspauschale muss nicht mehr im Original vorgelegt werden, sondern kann auch digital, mit allen dazugehörigen Anhängen, an das Landratsamt gesendet werden.

Landratsamt Passau -Außenstelle Salzweg- Kulturreferat

Passauer Str. 39, 94121 Salzweg, Tel.: 0851/397-626

Internet: www.landkreis-passau.de

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hutthurm
Mi, 04. Januar 2023

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