BEKANNTMACHUNG über die Eintragung für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags
BEKANNTMACHUNG
über die Eintragung für das Volksbegehren auf
Abberufung des Landtags
Vom 14.10.2021 bis 27.10.2021
1. Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk.
Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Eintragungsbezirk |
Eintragungsraum |
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Nr. |
Abgrenzung |
Bezeichnung und |
Öffnungszeiten |
barrierefrei |
01
|
Rathaus Hutthurm Zimmer Nr. 1 |
Rathausplatz 1 94116 Hutthurm |
Donnerstag, 14.10.2021 8.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Freitag 15.10.2021 8.00 – 12.00 Uhr Montag-Mittwoch 18.10. – 20.10.2021 8.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr Donnerstag, 21.10.2021 8.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 20.00 Uhr Freitag, 22.10.2021 8.00 – 12.00 Uhr Samstag, 23.10.2021 08.00 – 10.00 Uhr Montag-Mittwoch 25.10. – 27.10.2021 8.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr
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ja |
2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.
3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.
4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.
5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).