Hinweis auf das Verbot des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung) seit dem Jahr 2017 pflanzliche Abfälle aus Privatgärten nicht mehr verbrannt werden dürfen.
Verstöße gegen dieses Verbot können mit Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden.
Wir bitten alle Besitzer von Privatgärten um Beachtung dieser Regelung.